Der Verkäufer legt großen Wert auf Diskretion und möchte sicherstellen, dass nur ernsthafte Interessenten in den Verkaufsprozess einsteigen. Daher erfolgt der Verkauf im Gebotsverfahren. Interessenten geben ein Gebot ab und zahlen nach Zusage den Gebotsbetrag auf ein Treuhandkonto eines Münchener Anwaltsbüros ein. So wird sichergestellt, dass nur verbindliche Angebote berücksichtigt werden.
Der eingezahlte Betrag ist sowohl über eine Vermögensschaden- als auch über eine Vertrauensschadenversicherung der AXA beim Treuhänder und Vermögensverwalter umfassend abgesichert.
Das Objekt, der Vermögensverwalter sowie der Betreiber sind dem verantwortlichen Makler bekannt, der einer strengen Verschwiegenheitserklärung unterliegt. Alle involvierten Personen und Unternehmen wurden sorgfältig geprüft.
Der Kunde reicht sein Angebot mittels des Formulars „GEBOTSABGABE“ ein, in dem alle Details präzise aufgeführt sind. Das Gebot kann in beliebiger Höhe erfolgen, muss jedoch mindestens dem festgelegten Preis von 20.000 € pro Stellplatz entsprechen.
Es besteht die Möglichkeit, eine unbegrenzte Anzahl an Stellplätzen zu erwerben, wobei Angebote ab dem Erwerb von mindestens drei Stellplätzen bevorzugt behandelt werden.
Bei einem Erwerbswunsch von mehr als zehn Stellplätzen ist eine Rücksprache des Maklers mit dem Verkäufer erforderlich.
Der Bieter verpflichtet sich, den von ihm gebotenen Betrag auf ein Treuhandkonto einzuzahlen und schließt hierfür einen Treuhandvertrag ab. Ohne die Unterzeichnung dieses Treuhandvertrages sowie die Einzahlung auf das Treuhandkonto kann das Gebot nicht berücksichtigt werden.
Der eingezahlte Kaufpreis verbleibt auf dem Treuhandkonto bis zum Vertragsabschluss oder einem möglichen Rücktritt. Dadurch entfällt der Prüfungsaufwand.
Für den hinterlegten Betrag erhält der Bieter während der Hinterlegungsdauer einen angemessenen Zinsausgleich von 13,5% p.a. Dieser kann per Quartal, halbjährlich oder mit Ende der Anwartschaft ausgezahlt werden.
Sobald der Bieter den Treuhandvertrag unterzeichnet und den gebotenen Betrag auf das Treuhandkonto eingezahlt hat und eine ausreichende Anzahl von Bietern den Treuhandvertrag abgeschlossen haben, wird eine gemeinsame Besichtigung des Objekts organisiert.
Der Bieter erhält dabei vom Notar sämtliche erforderlichen Unterlagen zur notariellen Beurkundung.
Sollte der Bieter nach der Besichtigung kein Interesse mehr am Objekt haben, kann er ohne Einschränkungen vom Vertrag zurücktreten.
Der eingezahlte Betrag einschließlich des vereinbarten Zinsausgleichs wird vollständig erstattet.
Im Anschluss wird ein Termin zur notariellen Beurkundung vereinbart.
Die zu beurkundenden Kaufverträge umfassen neben der Teilungserklärung auch einen Verwaltervertrag sowie einen indexierten Mietvertrag, der eine Anpassung an die Inflation vorsieht.
Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren mit einer optionalen Verlängerung um weitere 5 Jahre und regelt die monatlichen Mietzahlungen.
Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen dieses Maklervertrages ausschließlich der Abschluss eines Treuhandvertrages vermittelt werden kann. Die Maklercourtage von 3,57 % wird mit Abschluss des Treuhandvertrages fällig, ist jedoch erst mit der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages zahlbar.
Die Vermittlung des notariellen Kaufvertrages wird weder garantiert, noch haftet der Makler für die endgültige Durchführung.
Ein Rücktritt vom Treuhandvertrag ist nach der Besichtigung und Bereitstellung der Unterlagen, bis zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages möglich.
Im Falle eines Rücktritts vom Gebot erhält der Interessent den eingezahlten Betrag einschließlich eines Zinsausgleichs in Höhe von ca. 13,5 % p.a. zurück, berechnet auf Basis des gebotenen und eingezahlten Betrages.
Der eingezahlte Betrag ist zudem durch eine Vermögensschaden- sowie Vertrauensschadenversicherung der AXA sowohl beim Treuhänder umfassend abgesichert.
Alle Vorteile und der genaue Ablauf ist in unserem Exposé zusammengefasst. Dies steht zum Download bereit.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.